Erstattung einer Strafanzeige

Erstattung einer (Gegen-)Anzeige - Was Sie wissen sollten

Häufig wünschen sich unsere Mandanten, die als Beschuldigte in einem Strafverfahren stehen, sich gegen die gegen sie erhobenen Vorwürfe mit einer Strafanzeige zur Wehr zu setzten. In solchen Fällen raten wir in der Regel von einer Gegenanzeige ab.

Insbesondere bei Vorwürfen der falscher Verdächtigung oder Beleidigung führt eine Gegenanzeige oft nicht direkt zur Anklageerhebung gegen den ursprünglichen Anzeigenden. Stattdessen endet ein solches Verfahren häufig mit einer vorübergehenden Einstellung gemäß § 154e StPO. 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass gemäß § 154d StPO die Staatsanwaltschaft bei der Verfolgung zivil- oder verwaltungsrechtlicher Vorfragen das Verfahren gegen den ursprünglichen Beschuldigten aussetzen kann, um das Ergebnis eines parallelen (zivil- oder verwaltungsrechtlichen) Verfahrens innerhalb einer Frist abzuwarten. 

Auch wenn dies den Eindruck erwecken kann, dass man sich aktiv gegen die Vorwürfe zur Wehr setzt, überwiegen häufig die Risiken einer solchen Anzeige.

Risiken einer Strafanzeige:

 

1. Gefahr einer falschen Verdächtigung: Eine Strafanzeige kann schnell das Risiko einer strafbaren falschen Verdächtigung nach § 164 StGB mit sich bringen. Das Risiko ist hoch, vor allem wenn die Anzeige leichtfertig oder ohne ausreichende Beweise erstattet wird.


2. Kostentragungspflicht gemäß § 469 StPO: Falls sich herausstellt, dass die Gegenanzeige unbegründet oder vorsätzlich falsch war, kann das Gericht dem Anzeigeerstatter die Verfahrenskosten auferlegen. Dies kann eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.


3. Schadensersatzansprüche: Eine leichtfertige oder unwahre Strafanzeige kann zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die betroffene Person könnte Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, wenn durch die Anzeige nachweislich ein Schaden entstanden ist.


4. Kosten: Die Kosten für die Erstattung einer Strafanzeige sind in der Regel nicht erstattungsfähig. Der Anzeigeerstatter trägt also selbst die Kosten, auch wenn das Verfahren keine weiteren Konsequenzen hat.

 

Fazit: Eine Gegenanzeige kann in bestimmten Fällen verlockend erscheinen, um sich gegen Vorwürfe zur Wehr zu setzen, jedoch sollten die damit verbundenen Risiken - insbesondere die Gefahr einer falschen Verdächtigung und die Möglichkeit der Kostenübernahme - nicht unterschätzt werden. In den meisten Fällen ist es ratsam, sich auf die Verteidigung im bestehenden Strafverfahren zu konzentrieren, anstatt eine Gegenanzeige zu erstatten.

Gerne beraten wir Sie zu den bestmöglichen rechtlichen Schritten und unterstützen Sie dabei, die richtige Entscheidung für Ihren individuellen Fall zu treffen.

 

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