Arbeitsstrafrecht

Das Arbeitsstrafrecht betrifft überwiegend den Arbeitgeber. Der Bereich des Arbeitsstrafrechts umfasst solche Vorwürfe, die in einem unmittelbaren Zusammenhang zum Arbeitsplatz steht und als Straftat oder Ordnungswidrigkeit sanktioniert werde.

Die Sanktionsnormen des Arbeitsstrafrechts befinden sich nicht nur im Strafgesetzbuch, sondern auch in einer Vielzahl von Nebengesetzen wie z.B. der Abgabenordnung (AO) , dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie dem Sozialgesetzbuch (SGB III/IV). Eine besondere Dynamik entsteht durch die stetig neue Gesetzgebung in dem Bereich.

Zu den besonders häufig auftretenden arbeitsstrafrechtlichen Vorwürfen zählen insbesondere

  • Illegale Arbeitnehmerüberlassung (AÜG)
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt § 266a StGB
  • Geheimnisverrat
  • Verstoß gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
  • Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)
  • Whistleblower
  • Illegale Beschäftigung § 404 SGB III
  • Untreue und Korruptionsstraftaten zulasten des Unternehmens
  • Lohnwucher § 291 StGB
  • Bestechung und Bestechlichkeit
  • Sonstige Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht, etwa Arbeitszeitgesetz oder Arbeitsschutz
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