Verdacht der Verleumdung § 187 StGB
13.08.2025Unser Mandant befand sich seit Längerem im Streit mit seinem Nachbarn wegen anhaltender Lärmbelästigungen. Mehrere Versuche, den Konflikt einvernehmlich zu lösen, scheiterten. In seiner Verzweiflung informierte unser Mandant den Hausverwalter, der den Nachbarn abmahnte. Die Reaktion des Nachbarn hierauf folgte prompt: plötzlich war unser Mandant Beschuldigter in einem Strafverfahren wegen Verleumdung. Das Strafgesetzbuch droht für diesen Tatvorwurf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe an.
Nachdem sich unser Mandant hilfesuchend an unsere Kanzlei wandte, wurde umgehend die Akte angefordert. In enger Abstimmung mit ihm wurde eine detaillierte Stellungnahme verfasst. In dieser wurde strukturiert und umfassend dargelegt, weshalb unser Mandant keine strafbare Handlung begangen hat. Unsere Argumentation hat die Staatsanwaltschaft überzeugt. Sie hat das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts antragsgemäß eingestellt. Unser Mandant ist erleichtert, dass die Vorwürfe entkräftet werden konnten und er weiterhin nicht vorbestraft ist.
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