Steuerstrafrecht

Die Bedeutung des Steuerstrafrechts nimmt stetig zu. Früher wurden "Steuersünder" lediglich als Sünder betrachtet und nicht als Straftäter behandelt. Finanzämter, Steuerfahndung, Hauptzollämter und neu geschaffene Abteilungen bei Staatsanwaltschaften rüsten sowohl personell als auch technisch auf, um Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung effektiv zu bekämpfen. Öffentlichkeitswirksame Verhaftungen und Diskussionen über Steuer-CDs aus Liechtenstein und der Schweiz haben zu einer starken Empörung und Forderungen nach härteren Maßnahmen geführt.

Allerdings gibt es auch erkennbare Tendenzen, die darauf hindeuten, dass die Rechte der Beschuldigten zunehmend beschnitten werden. Durch den Einsatz steuerrechtlicher Zwangsmittel wird ein finanzieller Druck ausgeübt, der teilweise existenziell ist. Telefonüberwachungen werden durch konstruierte Verdachtsmomente legitimiert, und strafrechtliche Zwangsmittel führen dazu, dass Vermögen ohne Beachtung der Unschuldsvermutung beschlagnahmt wird. Dies stellt nicht nur die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen, sondern auch die seiner Familie in Gefahr.

Steuerstraftaten sind neben der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) die Straftatbestände des Bannbruchs (§ 372 AO), des gewerbs- und bandenmäßigen Schmuggels (§ 373 AO), sowie der Tatbestand der Steuerhehlerei (§ 374 AO).

Daneben existieren reine Steuerordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können, wozu die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), die Steuergefährdung (§ 379-382 AO) und der unzulässige Erwerb von Steuererstattungs- oder Vergütungsansprüchen (§ 383 AO) zu zählen sind. Die Tatbestände des Steuerstrafrechts und des Steuerordnungswidrigkeitenrechts sind dabei sehr weit gefasst, sodass beispielsweise auch das Hinterziehen von Zöllen (vgl. § 3 Abs. 3 Sat 1 AO) oder der ungerechtfertigte Kindergeldbezug als Steuerstraftaten gelten.

Die Rechtsanwälte von Hanse Strafrecht stehen Ihnen als Verteidiger, Zeugenbeistand oder Berater vor strafrechtlichen Ermittlungen und bei Verhandlungen mit Finanzämtern zur Verfügung. 

Im Falle von Eilmaßnahmen wie Durchsuchungen, Inhaftierungen, Arrestanordnungen oder Pfändungen haben Sie das Recht auf eine Anwaltskonsultation. Wir können Ihnen umgehend Verhaltensempfehlungen und Checklisten per E-Mail oder Fax zusenden und stehen selbstverständlich auch kurzfristig zur Verfügung.

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