Wirtschaftsstrafrecht

Die Kanzlei Hanse Strafrecht berät und verteidigt Sie bundesweit im Bereich des Wirtschaftsstrafrecht.

Die Führung eines Unternehmens und die dazugehörige Übernahme einer unternehmerischen Verantwortung birgt stets das Risiko, mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert zu werden.

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber reglementierend in die Wirtschaftsabläufe durch die Schaffung und Ausweitung von Strafvorschriften und verwaltungsrechtlicher Sanktionen eingegriffen. Parallel hierzu wurden die persönlichen und wirtschaftlichen Ressourcen der Strafverfolgungsbehörden für proaktive Ermittlungen massiv ausgebaut. Nicht selten greifen aber auch Vertragspartner zu dem Mittel der Strafanzeige um Druck zur Durchsetzung von Ansprüchen aufzubauen.

Bei dem Begriff des Wirtschaftsstrafrechtes handelt es sich um einen Sammelbegriff für Straftatbestände, die unmittelbar oder mittelbar mit einer unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen können. Tatbestände, welche sich im Kernstrafrecht, also im besonderen Teil des Strafgesetzbuches befinden, sind beispielsweise Delikte wie Betrug, Untreue, Diebstahl und Unterschlagung. Darüber hinaus befinden sich weitere wirtschaftsstrafrechtliche Tatbestände z.B. in der Insolvenzordnung oder in der Abgabenordnung. 

Bereits im Ermittlungsverfahren können Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden zu schwerwiegenden Rufschädigungen führen und die Konsequenzen eines strafrechtlichen Verdachts bereits auf eine informelle Art spürbar werden. Das oberste Ziel einer taktisch gut durchdachten Verteidigung besteht darin, dass ein laufendes Verfahren zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ohne ein mediales Echo eingestellt wird, damit kein Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens gestellt wird. Denn im Allgemeinen gilt die Regel, dass wenn die Ermittlungsbehörden erst einmal aus ihrer Ansicht fündig werden, auch die Anklage erheben.

Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, eine auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Strafverteidigung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu beauftragen. Die Kanzlei Hanse Strafrecht berät, vertritt und verteidigt Unternehmen wie Führungskräfte in allen strafrechtlichen Fragestellen und Situationen.

 

Wirtschaftsstrafrecht

 

Da das deutsche Strafrecht auf dem Schuldprinzip fundiert, sich Unternehmen als rechtliche bzw. wirtschaftliche Konstrukte aber nicht einer Straftat im juristischen Sinne schuldig machen können, existiert ein „Unternehmensstrafrecht“ im Sinne eines Verbandsstrafrechtes in Deutschland nicht. Allerdings eröffnet das Ordnungswidrigkeitenrecht durch § 30 OWiG die Möglichkeit, eine Verbandsgeldbuße als Sanktion gegen juristische Personen zu verhängen. Eine solche außerstrafrechtliche Sanktionieren findet statt, wenn eine Leitungsperson eines Unternehmens eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht (sog. Anknüpfungs- oder Bezugstat) begangen hat, die in einem Zurechnungszusammenhang zum Unternehmen steht. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Pflichten der juristischen Person oder des Verbandes verletzt worden sind oder eine Bereicherung der juristischen Person oder Personenvereinigung stattgefunden hat

Gemäß § 143 Abs.4 GVG kann die Strafverfolgung bestimmter wirtschaftsstrafrechtlicher Tatbestände auf die sogenannten deliktsspezifischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften übertragen. Schwerpunktstaatsanwaltschaften befinden u.a. in Hamburg, Berlin, in Kiel für Schleswig Holstein und in Rostock für Mecklenburg-Vorpommern. Die sachliche Zuständigkeit richtetet sich in den meisten Fällen nach § 74c GVG, wonach die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht zuständig ist.

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