Verfahrenseinstellung statt Geldstrafe: Verurteilung abgewendet
13.04.2026Unser Mandant hatte einen Strafbefehl erhalten, in dem ihm Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen wurde. Insgesamt wurde auf eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen erkannt. Nach dem Gesetz wird eine Erstverurteilung bis 90 Tagessätze nicht ins Führungszeugnis aufgenommen. Für unseren bisher nicht vorbestraften Mandanten hätte dies bedeutet, dass die Verurteilung im Führungszeugnis sichtbar, er somit erst einmal als Gewalttäter gebrandmarkt gewesen wäre. Im schlimmsten Fall wäre seine Arbeitsstelle in Gefahr gewesen. Zutiefst besorgt suchte der Mandant hilfesuchend unsere Kanzlei auf.
Es wurde Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, die Akte angefordert und in enger Abstimmung mit dem Mandanten die Verteidigungsstrategie für die Hauptverhandlung entwickelt. Ziel war eine Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage, zumindest aber die Geldstrafe auf maximal 90 Tagessätze zu reduzieren. Dank fachlicher Expertise, sorgfältiger Vorbereitung und geschickter Argumentation konnten wir Gericht und Staatsanwaltschaft überzeugen, der Verfahrenseinstellung gegen Zahlung eines Geldbetrages zuzustimmen. Unser Mandant ist überglücklich und zutiefst dankbar. Ihm bleiben eine Vorstrafe und mögliche Probleme mit seiner Arbeitsstelle dank der sorgfältigen Bearbeitung durch die Rechtsanwältinnen von Hanse Strafrecht erspart.
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