Erfolgreiche Verteidigung gegen Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr
07.04.2026Unserer Mandantin wurde Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen. Sie war auf der Autobahn unterwegs, als sie plötzlich durch Schlangenlinien in ihrer Fahrweise auffällig wurde. Bei der anschließenden polizeilichen Kontrolle wurden keine Anhaltspunkte für Alkoholkonsum festgestellt. Aber es bestand der Verdacht, dass die Einnahme schlaffördernder Medikamente zu Fahrunsicherheiten geführt haben könnte. Die Analyse der Blutprobe ergab Hinweise auf solche Schlafmittel.
Trunkenheit im Verkehr kann nicht nur nach Alkoholgenuss verwirklicht werden, sondern umfasst auch andere sogenannte berauschende Mittel. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe wird im Falle einer Verurteilung üblicherweise auch die Fahrerlaubnis entzogen.
Mit diesen Risiken konfrontiert, wandte sich die Mandantin hilfesuchend an unsere Kanzlei. Nach erfolgter Akteneinsicht wurde in enger Absprache mit ihr eine ausführliche Stellungnahme gefertigt. In dieser wurde dargelegt, dass die Fahrunsicherheit nicht zweifelsfrei auf die Einnahme von Medikamenten zurückgeführt werden kann.
Die Staatsanwaltschaft hat unsere Argumentation überzeugt. Sie hat das Verfahren eingestellt. Unsere Mandantin ist überglücklich, dass sie weiterhin nicht vorbestraft ist und ihren Führerschein behalten darf.
News Archiv

