Umweltstrafrecht
Das Umweltrecht stellt ein hochaktuelles und besonders sensibles Rechtsgebiet dar. Liegt ein Verstoß gegen verwaltungsrechtliche Vorschriften und Auflagen vor, können hohe Bußgelder oder gar Strafen verhängt werden. Der sozialschädliche Charakter der Schädigung natürlicher Ressourcen hat einen tiefen Eingang in das Bewusstsein der Allgemeinheit gefunden, weshalb in diesem Bereich in den vergangenen Jahren ein erhöhtes Aufkommen an Ermittlungsverfahren zu verzeichnen ist.
Beim dem Umweltstrafrecht handelt es sich um eine komplexe Rechtsmaterie, da sich die Frage nach dem Vorliegen eines strafbewehrten Handeln stets nach dem materiellen öffentlichen Umweltrecht (sog. Umweltsrechtsakzessorietät) richtet. Da diese Frage meist nicht durch die Staatsanwaltschaft mangels Fachwissens entscheiden werden kann, liegt es hier besonders nahe die Ermittlungen durch Sachverständigengutachten zu ergänzen.
Die Aufgabe einer taktisch klugen und vorausschauend denkenden Verteidigung besteht im Umweltstrafrecht darin, die anspruchsvolle Rechtslage korrekt zu ermitteln und Beweisprobleme herauszufiltern. Ganz an Anfang der Ermittlungen stellt sich deshalb schon die Frage, ob gegen die zutreffenden Personen ermittelt wird.
Zu den besonders häufig auftretenden umweltstrafrechtlichen Vorwürfen zählen insbesondere:
- Gewässerverunreinigung § 324 StGB
- Bodenverunreinigung § 324a StGB
- Luftverunreinigung § 325 StGB
- Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen § 326 StGB
- Unerlaubtes Betreiben von Anlagen § 327 StGB