Freispruch vom Vorwurf der "Fahrerflucht"
10.04.2025Unser Mandant wurde in Hamburg wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (allgemein als "Fahrerflucht" bekannt) angeklagt. Er soll dabei beobachtet worden sein, beim Ausparken von einem Parkplatz gegen ein geparktes Auto gefahren zu sein. Im Falle einer Verurteilung hätte eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe gedroht.
Für den Mandanten war die Anklage besonders frustrierend, weil er bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren seine Perspektive geschildert, ein Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug nicht stattgefunden hat und auch keine Schäden an dem damals durch ihn geführten Fahrzeug festgestellt wurden. Dennoch hat das Gericht das Hauptverfahren eröffnet.
Dank gründlicher und umfassender Vorbereitung der Verhandlungstermine mit dem Mandanten und gezielter Fragen an die Zeugen konnte letztlich ein Freispruch erreicht werden. Unser Mandant ist überglücklich über diesen positiven Verfahrensausgang.
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