Strafverteidigung

Allgemeines Strafrecht

Das allgemeine Strafrecht ist ein weit gefächerter Bereich und umfasst all diejenigen Strafgesetze, die sich im Strafgesetzbuch und nicht in den Nebengesetzen befinden. Die Delikte des allgemeinen Strafrechts stehen überwiegend nicht in dem direkten Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben. Es handelt sich dabei eher um Straftaten aus der Alltagskriminalität. Besonders häufig auftretende Delikte des Allgemeinen Strafrechts, zu denen wir Sie gerne beraten sind u. A. (nicht abschließend):

Zu dem Bereich der Urkundendelikte nach den §§ 267 ff. StGB gehören insbesondere

  • Urkundenfälschung § 267 StGB - Derzeit vor allem häufig: Die Fälschung eines Bewohnerparkausweises. 
  • Fälschung technischer Aufzeichnungen § 268 StGB
  • Fälschung beweiserheblicher Daten § 269 StGB
  • Mittelbare Falschbeurkundung § 271 StGB

Andere Straftaten, die den wirtschaftlichen Bereich betreffen, sind u.A.

Weitere häufig vorkommende Straftaten sind weiterhin

Zu den gemeingefährlichen Straftaten des 28. Abschnitts des StGB zählen u. A.

 

Allgemeines Strafrecht

 

Des Weiteren umfasst das allgemeine Strafrecht

 

Sollte Ihnen ein polizeiliches Anhörungsschreiben, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift vorliegen, zögern Sie nicht: Sie können uns telefonisch unter 040 44 55 66 erreichen oder Sie schreiben uns eine Email an info@hanse-strafrecht.de

 

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