Arzt- und Medizinstrafrecht
Das Medizinstrafrecht stellt ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet dar. Gleichzeitig nimmt die Zahl an Ermittlungsverfahren gegen Ärzte, Apotheker und Pflegepersonal stetig zu. Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen hat die Lage nochmals verschärft, während die Ermittlungsressourcen der Schwerpunktstaatsanwaltschaften ausgeweitet wurden. Aber auch Patienten haben das Mittel des Medizinstrafrechts für sich erkannt.
Die Verteidigung setzt in diesem Bereich ein überdurchschnittliches rechtliches Fachwissen voraus, insbesondere im Hinblick auf die berufsrechtlichen Folgen, welche im Falle einer Verurteilung drohen. Dabei kommt vor allem der Widerruf der Approbation als berufsrechtlich tiefgreifende Folge in Betracht. Um die richtigen Weichen für das gesamte weitere Verfahren zu stellen, ist es besonders wichtig eine möglichst frühe Verfahrenseinstellung zu erzielen.
Das Arzt- und Medizinstrafrecht umfasst u. A. die Aufarbeitung etwaiger Behandlungsfehler sowie den Abrechungsbetrug und Korruptionsvorwürfe. Im weiteren Sinne zählen aber auch Betrugs- und Untreuevorwürfe von Ärzten und Apothekern zum Medizinstrafrecht.
Darüber hinaus treten oftmals im Bereich des Medizinstrafrechts die folgenden Vorwürfe auf
- Abrechnungsbetrug § 263 StGB
- Fahrlässige Tötung § 222 StGB
- Körperverletzung § 223 StGB
- Korruption im Gesundheitswesen §§ 229a, 229b StGB
- Unterlassene Hilfeleistung § 323c StGB
- Untreue § 266 StGB
- Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht §§ 203, 204 StGB
- Steuerhinterziehung § 370 AO
- Titelmissbrauch § 132a StGB
- Pharmastrafrecht
- Arzneimittelstrafrecht
- Behandlungsfehler
- Bestechung und Bestechlichkeit
- Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz (AMG)
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)