Verdacht der Vergewaltigung: Einstellung

02.01.2025

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine ehemalige Mitarbeiterin vergewaltigt zu haben, § 177 Abs. 6 Nr. 1 StGB. Die belastenden Aussagen der Anzeigeerstatterin mit geistiger Behinderung waren aus unserer Sicht jedoch schlichtweg nicht haltbar. Bei genauerer Betrachtung ergaben sich zahlreiche Widersprüche und ein sinnvoller Handlungsablauf der angeblichen Tat wurde nicht geschildert. Unsere umfangreiche schriftliche Stellungnahme basierte dabei hauptsächlich auf diesen aussagepsychologischen Argumenten, während unser Mandant sich weiterhin auf sein gesetzliches Schweigerecht berief. Diese erschien uns als taktisch klügste Vorhergehensweise und bestätigte sich per Posteingang pünktlich zum 23.12. mit dem entsprechenden Einstellungsbescheid. Für unseren Mandanten gab es also ein frühes "Weihnachtsgeschenk". 

 

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