Tankbetrug
20.02.2025Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann schnell zu einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren führen - so auch in einem aktuellen Mandat unserer Kanzlei. Unser Mandant sah sich mit dem Vorwurf des Tankbetrugs konfrontiert, weil er nach dem Tanken die Rechnung nicht beglichen hatte.
Die Folge: Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs gemäß § 263 StGB. Dank unserer frühzeitigen Intervention und umfassenden Aufklärung der tatsächlichen Umstände konnte jedoch nachgewiesen werden, dass es sich um ein Missverständnis handelte. Nach entsprechender Darlegung der Sachlage wurde das Verfahren schließlich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt - kein hinreichender Tatverdacht, keine weiteren Konsequenzen für unseren Mandanten.
News Archiv