Freispruch am AG Hamburg-Mitte

24.11.2024

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen einen körperlichen Angriff gegen eine andere Frau initiiert, diese verletzt (einfache Körperverletzung § 223 StGB) und beleidigt (Beleidigung § 185 StGB) zu haben. Im Zuge der Beweisaufnahem ließen sich jedoch zahlreiche Widersprüche in der Schilderung der Zeugin feststellen, sodass sich nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft und die Richterin veranlasst sahen, die Aussage der Hauptbelastungszeugin als unglaubhaft einzustufen. 

Obwohl Hauptverhandlungen von einer nicht immer planbaren Dynamik, abhängig von den Ergebnissen einer Beweisaufnahme sind, kann dies in manchen Fällen auch zu unerwarteten freudigen Resultaten führen.

Wir freuen uns über diesen in jeder Hinsicht richtigen Freispruch!

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