Strafverteidigung Hanse Strafrecht
Die Kanzlei Hanse Strafrecht berät Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Wir übernehmen Ihre Verteidigung im Allgemeinen, als auch dem Wirtschafts- sowie dem Sexualstrafrecht.
Werden Sie einer Straftat beschuldigt, gilt es unbedingt rechtzeitig einen Anwalt zu beauftragen, welcher sich ausschließlich auf das Strafrecht spezialisiert hat. Der Hintergrund hierfür besteht darin, dass sich das Berufsbild des Rechtsanwaltes in den vergangenen Jahren stark verändert hat. Mit der zunehmenden Menge und Komplexität an Rechtsprechung in den verschiedenen Rechtsgebieten, entsteht eine praktische Notwendigkeit für Rechtsanwälte, sich auf einen Bereich zu spezialisieren, um den fachlichen Interessen des Mandanten zur Wahrnehmung seiner Rechte vollends gerecht werden zu können. Genau aus diesem Grund sind wir nur im Gebiet des Strafrechts tätig.
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Das Strafrecht ermöglicht wie kein anderes Rechtsgebiet tiefe Eingriffe in die persönlichen Rechte der Bürger. Ein professioneller Verteidiger zeichnet sich dadurch aus, taktisch klug und effektiv die gesetzlichen Beschuldigtenrechte des Mandanten als sein schärfstes prozessuales Schwert gegen die Macht des Staates zu nutzen und jedes Beweismittel ausschöpfend zu hinterfragen bzw. auszunutzen.
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Mandate werden nicht nur in Hamburg, sondern auch deutschlandweit angenommen.
Wir beraten Sie gerne auf Deutsch und Englisch.
Die Kanzlei Hanse Strafrecht bietet eine fachlich kompetente und zuverlässige Verteidigung in allen Bereichen des Strafrechts an.
Eine erfolgreiche Strafverteidigung setzt dabei eine ausgeprägte persönliche Begeisterung für die Rechtsmaterie voraus. Bei uns sind Sie dafür an genau der richtigen Adresse. Unser tägliches Bestreben besteht darin, unseren Mandanten die bestmögliche Verteidigung zu ermöglichen, die sie verdient haben. Wir beraten Sie in diesem Sinne kompetent, vorurteilsfrei und diskret.
Liegt Ihnen bereits ein polizeiliches Anhörungsschreiben, ein Strafbefehl, eine Ladung oder sogar eine Anklageschrift vor, raten wir Ihnen dringend, sich auf Ihr gesetzliches Schweigerecht zu berufen und sich niemandem gegenüber hinsichtlich des Tatvorwurfs zu äußern: hierdurch entsteht Ihnen kein Nachteil. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob der Tatvorwurf gerechtfertigt ist oder nicht. Denn erst im Rahmen einer Akteneinsicht in die Ermittlungsakten kann eine zuverlässige Beratung erfolgen, wie auf den Tatvorwurf reagiert werden sollte.