Vorwurf des unerlaubten Entfernen vom Unfallort, sog. "Fahrerflucht"

02.10.2024

Erfolgreiche Einstellung des Verfahrens wegen Fahrerflucht (§ 142 StGB) - Führerschein gerettet, Mandant zufrieden

In einem kürzlich abgeschlossenen Fall konnten wir den Vorwurf der Fahrerflucht nach § 142 StGB erfolgreich entkräften. Unser Mandant wurde beschuldigt, sich unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben. Dank unserer Verteidigung, die klar darlegte, dass kein vorsätzliches Handeln vorlag (unser Mandant hatte von dem Vorgang dass eine Tür an die andere gestoßen war nichts bemerkt), konnten wir die Staatsanwaltschaft überzeugen, das Verfahren einzustellen.

Durch die Einstellung des Verfahrens blieb unserem Mandanten der Führerscheinentzug erspart, was in vielen Fällen eine drastische Folge der Unfallflucht darstellt. Mit unserer strategischen und sachkundigen Verteidigung haben wir nicht nur seinen Führerschein gerettet, sondern auch eine Vorstrafe vermieden.

Sollten auch Sie mit Vorwürfen der unerlaubten Entfernung vom Unfallort oder Fahrerflucht konfrontiert sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir setzen uns dafür ein, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Fahrerlaubnis zu schützen.

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