Vorwurf der Geldwäsche

12.08.2024

Unserem Mandanten wurde Geldwäsche vorgeworfen. Er soll einen hohen Geldbetrag auf seinem Bankkonto entgegengenommen und weitergereicht haben. Was der Mandant damals nicht wusste: der Betrag stammte aus einem groß angelegten Betrug. Wir haben umgehend die Akte angefordert. Nach gründlichem Aktenstudium und Besprechung der Details mit dem Mandanten und seiner Perspektive auf das Geschehen wurde eine ausführliche Stellungnahme angefertigt. Diese hat die Staatsanwaltschaft überzeugt. Antragsgemäß wurde das Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt. Der Mandant ist überglücklich und dankbar, dass das Verfahren schnell und diskret ohne Hauptverhandlung abgeschlossen werden konnte.

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