Vorwurf der Vergewaltigung: Verfahrenseinstellung erwirkt

22.04.2024

Unser Mandant wurde beschuldigt, ohne Wissen seiner Partnerin das Kondom beim Geschlechtsverkehr heimlich entfernt zu haben. Dieses sogenannte "Stealthing" kann unter Umständen eine Vergewaltigung darstellen, die mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bedroht ist. Dank sorgfältiger Auseinandersetzung mit den Aussagen der Belastungszeugin und nachvollziehbarer Darlegung, warum ihre Angaben nicht glaubhaft sind, konnte die Staatsanwaltschaft überzeugt werden, unserem Antrag zu folgen und das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. Unser Mandant ist überglücklich, dass das Verfahren diskret und mit diesem positiven Ergebnis abgeschlossen werden konnte. Auch bleibt ihm eine belastende Hauptverhandlung erspart.

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