HANSE STRAFRECHT
Rechtsanwältin von Burgsdorff geht in Robe mit einer Akte durch einen Gerichtsflur.

Allgemeines Strafrecht

Berufung Raub LG Hamburg

Mandant konnte Gerichtssaal ohne Handschellen verlassen!

In einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Hamburg wegen des Vorwurfes des Raubes und mehrerer Diebstähle haben wir den Sachverhalt in der Berufungsinstanz erneut aufgearbeitet. Wir haben mehrere für die Strafzumessung wesentliche Punkte vorgetragen und die weiteren Verfahrensbeteiligten davon überzeugt, die Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen. Unser Mandant konnte den Gerichtssaal ohne Handschellen verlassen.

Wie eine Berufung im Strafverfahren abläuft

Gegen ein Urteil des Amtsgerichts kann binnen einer Woche nach der Verkündung Berufung eingelegt werden. Über die Berufung entscheidet eine kleine oder große Strafkammer des Landgerichts. Berufung können sowohl die verurteilte Person als auch die Staatsanwaltschaft einlegen.

Die Berufung führt zu einer vollständig neuen Verhandlung über die Tatsachen. Zeugen werden erneut vernommen, Beweise erneut erhoben. Die Berufung kann auf das Strafmaß beschränkt werden; dann steht der Schuldspruch fest und verhandelt wird nur noch über die Rechtsfolgen.

Was Strafzumessung bedeutet

Nach § 46 StGB ist die Schuld der Täterin oder des Täters Grundlage der Strafzumessung. Das Gericht wägt die Umstände gegeneinander ab, die für und gegen die verurteilte Person sprechen. Dazu zählen unter anderem die Beweggründe, das Maß der Pflichtwidrigkeit, die Auswirkungen der Tat und das Verhalten nach der Tat.

Auch das Vorleben, die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie ein Bemühen um Wiedergutmachung fließen ein. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

Wann eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann

Nach § 56 StGB setzt das Gericht die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, dass die verurteilte Person sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lässt. Bei Strafen bis zu zwei Jahren ist die Aussetzung möglich, wenn besondere Umstände hinzutreten. Höhere Freiheitsstrafen können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das Gericht bestimmt eine Bewährungszeit und kann Auflagen und Weisungen erteilen. Diese Hinweise geben allgemeine Informationen zum Strafverfahren und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Die geschilderten Verfahren sind abgeschlossen. Der Ausgang eines Verfahrens hängt immer vom Einzelfall ab.

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