Freispruch am AG Hamburg-Harburg

08.12.2023

Unserm Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines eskalierenden Nachbarschaftsstreites seinen Nachbarn mit einem Werkzeug am Hinterkopf geschlagen zu haben. Es wurde ihm deshalb die Vollendung einer gefährlichen Körperverletzung nach §§ 223 Abs.1, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB vorgeworfen.

Tatsächlich muss sich nunmehr der vermeintlich geschädigte Zeuge vor dem Strafrichter für denselben Vorwurf verantworten, während unser Mandant vollkommen zurecht freigesprochen wurde. 

Nach dem Abschluss des belastenden Verfahrens kann unser Mandant nun endlich eine Verlängerung seines Arbeitsvisums beantragen und seine akademischen Ziele ohne Probleme weiterverfolgen. Ein großartiges Ergebnis!

News Archiv
  • de
  • en


site created and hosted by nordicweb