Versuchter Erwerb von Betäubungsmitteln §29 BtMG

05.10.2023

Unsere Mandantin hatte in einem niederländischen online-Shop psilocybinhaltige Pilze bestellt. Die Sendung wurde beim Zoll kontrolliert und beschlagnahmt. Tatsächlich sah der online-Shop optisch eher nach einem Wellness-Produkt Laden statt einem Tor-Browser Darkweb Geschäft aus und schaltete sogar Werbung auf Instagram. Unsere Mandatin hat nicht einmal geahnt, dass es sich um illegale Substanzen nach dem deutschen BtMG handelte: Sie handelte schlichweg ohne Vorsatz.

Da es sich bei der beschlagnahmten Menge tatsächlich nur um 16 Gramm handelte, wurde auch kein Wirkstoffgutachten eingeholt. Zunächst ging die Staatsanwaltschaft von einer "normalen" Menge aus. Die Verteidigung nahm deswegen Kontakt zu dem online-Shop auf, erkundigte sich nach dem durchschnittlichen Wirkstoffgehalt und - siehe da - im Ergebnis befand man sich noch ein gutes Stück unter dem Grenzwert der "geringen Menge" (bis 0,042 Gramm).

Die Freude, als der Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft kam, war auf Mandanten- als auch auf der Anwaltsseite groß!

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