Verdacht des Exhibitionismus § 183 StGB

30.08.2023

Unser Mandant wurde verdächtigt, im alkoholisierten Zustand exhibitionistische Handlungen vorgenommen zu haben.

Anhand der Ermittlungsakte stellte sich heraus, dass es gemäß der Zeugenaussagen nicht ganz eindeutig war, ob das unbekleidete Glied des Mandanten zu sehen war. Dies wäre allerdings eine tatbestandliche Voraussetzung zur Verwirklichung des § 183 StGB (LG Koblenz 30.10.1996 - 2103 Js 48515/94, NStZ-RR 1997, 104). 

Da hier die Tat jedoch im Vorwege schon z.T. eingeräumt wurde, beantragten wir eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen die Zahlung einer Geldauflage. Dieser Anregung ist die Staatsanwaltschaft prompt gefolgt und setzt die Zahlungsauflage auf eine Summe unter der 1.000,00 € Marke fest, sehr zur Freude unseres Mandanten, der nun keine Eintragung in das Bundeszentralregister zu befürchten hat. 

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