Zusammenarbeit und Beratung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihr Mandant wünscht die Bearbeitung eines strafrechtlichen Mandates, welches Sie selbst nicht annehmen oder nicht alleine bearbeiten möchten? Sie benötigen eine strafrechtliche Begutachtung?
Zum einen freuen wir uns natürlich über eine Weiterempfehlung, zum anderen besteht aber auch die Möglichkeit Ihr Mandat gemeinsam zu bearbeiten. Auf Ihren Wunsch können wir dabei auch gerne ohne Namensnennung im Hintergrund agieren.
- Weiterempfehlung: Im Falle einer Weiterempfehlung ist es für uns selbstverständlich, dass wir nur nach einer ausdrücklichen Absprache mit Ihnen Folgemandate annehmen. Wenn es der Mandant wünscht, informieren wir Sie über den Fortgang des Mandates. Die Vergütung verhandeln wir in dieser Variante mit Ihrem Mandanten direkt.
- Gemeinsame Bearbeitung: Bearbeiten wir ein Mandat gemeinsam, sprechen wir vorerst mit Ihnen ab, wie der prägende Rahmen der Verteidigung aussehen soll. Hier entsteht als Endprodukt das Beste, was unsere gemeinsame Fachkompetenz ggf. auch aus verschiedenen Bereichen (wie z.B. dem Insolvenz, dem Umweltrecht) zu bieten hat. Auf Ihren Wunsch finden Besprechungen in Ihren Kanzleiräumlichkeiten statt. Im Rahmen einer Mitarbeit vereinbaren wir mit Ihnen ein Stunden- oder Pauschalhonorar.
- Gutachten: Beauftragen Sie uns mit der Erstellung eines strafrechtlichen Gutachtens oder eines Schriftsatzes, bearbeiten wir diese pünktlich und zuverlässig. Auch hier vereinbaren wir ein angemessenes Honorar.
Nach unserer Erfahrung hat sich gezeigt, dass sich durch eine kollegiale Zusammenarbeit und den dementsprechenden Synergieeffekten gelungene Erfolge erzielen lassen. Wir arbeiten ausdrücklich gerne mit unseren Berufskollegen zusammen und stehen Ihnen kompetent und engagiert zur Seite.